Anmeldung für die 1. Klasse 2023/2024

Liebe Eltern,

alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren sind, werden am 01.08.2023 schulpflichtig (vgl. § 42 Abs. 1 Schulgesetz). Wenn Sie im Einzugsbereich unserer Schule wohnen, müssen Sie Ihr Kind bei uns anmelden.

Der Anmeldezeitraum ist vom 10.10. – 21.10.2022 zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag:                         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr 

Dienstag:                       9:00 – 13:30 Uhr

Mittwoch:                    13:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag:                  9:00 – 12:30 Uhr

Freitag:                          9:00 – 13:00 Uhr

Bitte rechnen Sie mit ca. 30 Minuten für den Anmeldeprozess und das Gespräch (SESB).  Kommen Sie daher nicht kurz vor Ende des jeweiligen Zeitfensters. Hier können Sie nochmal den Zeitplan als PDF herunterladen.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Ihre eigenen Ausweispapiere (beide Erziehungsberechtigte)
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • sonstige Ausweispapiere des Kindes
  • beiliegender Anmeldebogen (bereits ausgefüllt)
  • Impfausweis

Eine Anmeldung erfolgt nur bei Vorlage vollständiger Unterlagen.

Wenn Sie Ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden möchten, müssen Sie zunächst an der Hausburgschule einen schriftlichen Umschulungsantrag stellen. Den Antragsvordruck erhalten und füllen Sie bei uns aus. Die Entscheidung über die Aufnahme in eine andere Schule trifft nur das Schulamt, das Sie dann entsprechend informieren wird.

Alle angemeldeten Kinder werden danach noch schulärztlich untersucht. Hierfür erhalten Sie eine gesonderte Einladung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

Die Hausburgschule ist eine gebundene Ganztagsschule mit einem schulischen Gesamtkonzept von Unterricht, Erziehung, ergänzender Förderung und Betreuung (Hort), an dem alle Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr verpflichtend teilnehmen.

Das Angebot der ergänzenden Förderung und Freizeitbetreuung können Sie nach amtlicher Feststellung des Bedarfes bereits vor Schulbeginn ab 01.08.22 wahrnehmen. Anträge für die Freizeitbetreuung (Früh- oder Späthort) können Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes stellen.

Ergänzend möchten wir auf die generell bekannten Hygienemaßnahmen (Maskenpflicht, Abstandseinhaltung) aufmerksam machen. Desweitern bitten wir Sie, dass nur ein Erziehungsberechtigter, wenn möglich anwesend ist und Sie ihre Kinder nicht mit zur Anmeldung bringen.

Mit freundlichen Grüßen

B a l a n, Schulleiter

Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Aufnahmeverfahren SESB:

Auch die Senatsverwaltung informiert über das Procedere der Schulanmeldungen, die Sie hier nachlesen können.

Die benötigte Einverständniserklärung finden Sie hier: